30 Millionen Euro: Warum Meta bei der Telekom nachzahlen muss

Christian Palm • 10.02.2026
2 Min. Lesezeit • 0 Kommentare
Das OLG Düsseldorf verurteilt Meta zur Zahlung von 30 Millionen Euro an die Telekom. Erfahre alles zum Urteil im Streit um Peering und Netzkosten.
Gericht Richterhammer Recht

Es ist ein Streit, der sich anfühlt wie eine unendliche Geschichte der Netzpolitik, doch nun gibt es ein handfestes Preisschild aus Düsseldorf. Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass Meta der Deutschen Telekom rund 30 Millionen Euro überweisen muss. Damit wurde das Urteil der Vorinstanz nicht nur bestätigt, sondern die Summe aufgrund des längeren Zeitraums sogar nach oben korrigiert. Es geht um Nutzungsentgelte für den Datentransport, die Meta seit 2021 einfach nicht mehr gezahlt hat.

Hinter den Kulissen tobt hier der klassische Kampf um das sogenannte Peering. Jahrelang floss Geld von Menlo Park nach Bonn, damit Facebook-, Instagram- und WhatsApp-Daten möglichst reibungslos durch das Netz der Telekom gleiten. Als Meta die Zahlungen einstellte, blieb die Telekom auf dem Standpunkt, dass hier eine "werthaltige Leistung" erbracht wird. Meta hingegen argumentierte recht kreativ, dass man gar keinen Vertrag habe und die Leistung eigentlich für die Endkunden erbringe, die schließlich die Daten anfordern. Die Richter in Düsseldorf sahen das anders und erkannten einen Zahlungsanspruch für die erbrachten Dienste an.

Interessant wird es bei der kartellrechtlichen Komponente. Beide Giganten warfen sich gegenseitig vor, ihre Marktmacht zu missbrauchen. Das Gericht verpasste Meta hier einen kleinen Dämpfer: Die Richter befanden, dass die Meta-Tochter Edge Network über genug "Gegenmacht" verfüge. Man hätte die Daten schließlich auch über Konkurrenten der Telekom leiten können, anstatt sich auf die Hinterbeine zu stellen. Die Telekom wiederum wird nicht als kartellrechtliche Tyrannin eingestuft, nur weil sie für ihre Infrastruktur entlohnt werden möchte.

Für die Telekom sind die 30 Millionen Euro eigentlich nur Kleingeld, wenn man sie mit den Milliardeninvestitionen in den Glasfaserausbau vergleicht. Aber es geht ums Prinzip. Der Fall ist ein wichtiger Mosaikstein in der größeren "Fair Share"-Debatte. Die europäischen Netzbetreiber versuchen seit Jahren, die großen US-Plattformen an den Kosten für den Netzausbau zu beteiligen. Bisher stoßen sie in der Politik meist auf taube Ohren, da die Tech-Riesen argumentieren, ihr Content sei überhaupt erst der Grund, warum Menschen teure Internetverträge abschließen. Das Urteil aus Düsseldorf gibt der Telekom nun zumindest eine juristische Basis für künftige Verhandlungen, auch wenn der große politische Durchbruch für eine allgemeine Abgabe noch in weiter Ferne liegt.

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