Gerichtsurteil: Google darf Chrome und Android behalten - mit Auflagen
US-Gericht: Google darf Chrome und Android behalten. Suchmaschinen-Deals bleiben - doch es gibt Auflagen zu mehr Datenteilung.
Bildquelle: Rubaitul Azad | unsplash
1 Min. Lesezeit
Google darf aufatmen - und zwar gleich dreifach. Ein US-Gericht hat entschieden, dass weder der Browser Chrome noch das Betriebssystem Android verkauft werden müssen. Auch die lukrativen Suchmaschinen-Deals, etwa mit Mozilla Firefox, sind weiterhin erlaubt. Für Google bedeutet das: Die zwei wichtigsten Plattformen des Konzerns bleiben unangetastet, und die Einnahmequellen laufen weiter wie gewohnt.
Dass Android verkauft werden müsste, war von Anfang an eher ein theoretisches Szenario. Beim Chrome-Browser hingegen gab es zumindest ernsthafte Überlegungen - inklusive global beachteter Kaufangebote. Das ist nun vom Tisch. Und bei den Suchmaschinen-Deals gilt: Ohne die Milliarden von Google gäbe es Firefox vermutlich nicht mehr in seiner heutigen Form.
Ganz ohne Auflagen geht Google allerdings nicht davon. Das Gericht verlangt, dass der Konzern bestimmte Suchmaschinen-Daten mit „qualifizierten Wettbewerbern“ teilen muss. Was das genau bedeutet, ist unklar - die Formulierung klingt nach einem klassischen „wir regeln das später“-Kompromiss. Für Google könnte das je nach Auslegung nervig oder schmerzhaft werden, für die Konkurrenz ein seltenes Schlupfloch.
Kurzum: Die Zerschlagung bleibt aus, Google behält seine Kronjuwelen, muss aber erstmals ein bisschen Transparenz wagen. Ob das mehr als eine symbolische Auflage ist, dürfte sich in den kommenden Monaten zeigen.
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