Verträge online abschließen? Kein Problem. Aber kündigen? Da verstecken manche Anbieter den Button gern mal wie das letzte Osterei. Doch damit ist jetzt Schluss - zumindest für Sky. Das Oberlandesgericht München hat entschieden: Der Kündigungsbutton von Sky war zu gut versteckt - und das ist rechtswidrig, wie WinFuture schreibt.
Warum das Urteil wichtig ist
Die Verbraucherzentrale NRW hatte geklagt - und Recht bekommen. Der Kündigungsbutton war bei Sky nicht so platziert, wie es das Gesetz zur „einfachen Online-Kündigung“ vorschreibt. Wer also seine Mitgliedschaft beenden wollte, musste sich durch mehrere Seiten klicken, bis endlich der magische Button auftauchte. Klingt bekannt?
Das OLG München stellte klar: Das verstößt gegen geltendes Verbraucherrecht. Das Urteil schafft nun mehr Klarheit - und sorgt dafür, dass Anbieter ihre Kunden nicht länger austricksen können.
Was sich jetzt ändert
- Sky muss den Kündigungsbutton deutlicher platzieren - leicht auffindbar und direkt erreichbar.
- Das Urteil wirkt weit über Sky hinaus: Auch andere Anbieter müssen sicherstellen, dass der Kündigungsprozess keine Hürden enthält.
- Ab Juni 2026 wird es übrigens noch einen Schritt weitergehen: Dann wird zusätzlich ein Widerrufsbutton Pflicht.
Ein Sieg für uns alle
Die Verbraucherzentrale NRW spricht von einem „wichtigen Erfolg für Verbraucherrechte“. Und das zu Recht. Denn wer online einen Vertrag abschließt, soll ihn auch ebenso unkompliziert wieder beenden können - ohne Schnitzeljagd und Frust.
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