EuGH und Geoblocking: Wenn die Grenze im Kopf (oder im VPN) bleibt

Christian Palm • 18.01.2026
2 Min. Lesezeit • 0 Kommentare
Der EuGH prüft die Wirksamkeit von Geoblocking. VPN-Nutzer könnten das Ende territorialer Lizenzen einläuten - oder auch nicht.
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Stell dir vor, du sitzt in den Niederlanden, willst die Tagebücher der Anne Frank online lesen und landest vor einer digitalen Mauer, weil ein belgischer Anbieter meint, deine IP-Adresse sei nicht "würdig". Genau dieses Szenario beschäftigt gerade den Europäischen Gerichtshof. Es geht um die fundamentale Frage, ob Geoblocking eine "wirksame technische Maßnahme" zum Schutz des Urheberrechts ist. Oder anders formuliert: Reicht ein digitales "Du kommst hier nicht rein"-Schild aus, wenn jeder halbwegs begabte Nutzer die Tür mit einem VPN-Tunnel einfach umgehen kann?

Der Anne-Frank-Fonds aus Basel klagt gegen einen belgischen Anbieter, der eine wissenschaftliche Edition der Tagebücher veröffentlicht hat. In Belgien ist das Werk bereits gemeinfrei, in den Niederlanden schützt das Urheberrecht die Texte noch bis 2037. Der Anbieter versuchte, die Niederländer per Geoblocking auszusperren. Den Klägern war das nicht sicher genug - schließlich sei ein VPN heutzutage so alltäglich wie ein Browser-Tab. Sie fordern quasi eine unüberwindbare Festung, keine bloße Schranke aus Bits und Bytes.

Die Generalanwaltschaft des EuGH sieht das Ganze jedoch gewohnt pragmatisch. Eine Schutzmaßnahme müsse nicht absolut unbesiegbar sein, um rechtlich als wirksam zu gelten. Es reiche völlig aus, wenn sie im "normalen Gebrauch" funktioniere. Dass sich Tech-affine Nutzer mit zwei Klicks nach Panama oder Island tunneln, entwertet den Schutzmechanismus aus juristischer Sicht nicht. Man könnte auch sagen: Nur weil ein Schloss mit einem Dietrich knackbar ist, darf man es trotzdem noch als Schloss bezeichnen und den Einbrecher belangen.

Für die großen Player wie Netflix, Sky oder Amazon Prime Video ist diese Einschätzung ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk. Das gesamte Geschäftsmodell der territorialen Lizenzvergabe hängt an diesem seidenen Faden. Würde der EuGH Geoblocking für unwirksam erklären, müssten Rechteinhaber europaweite Lizenzen verkaufen. Das klingt für uns Nutzer nach grenzenlosem Streaming-Glück, würde in der Realität aber wohl eher zu massiv steigenden Abopreisen oder einem schrumpfenden Angebot führen, weil sich kleinere Anbieter die EU-weiten Rechte schlicht nicht leisten können.

Die Branche atmet also erst einmal auf, auch wenn das finale Urteil erst für Juni erwartet wird. Bis dahin bleibt uns die charmante Kleinstaaterei des Internets erhalten. Wir behalten unsere nationalen Mediatheken und die Streaming-Dienste ihre komplizierten Vertragswerke. Dass der EuGH der Logik folgt, "ein bisschen Schutz ist besser als gar keiner", passt ins Bild einer Rechtsprechung, die versucht, die digitale Realität irgendwie mit analogen Geschäftsmodellen zu versöhnen.

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