Der Bundestag hat die Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1799 zum Recht auf Reparatur beschlossen. Das Gesetz soll Verbraucher stärker dazu bringen, defekte Produkte reparieren zu lassen, statt direkt neu zu kaufen. Deutschland muss die Richtlinie bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht überführen.
Das klingt trocken, betrifft aber viele Alltagsgeräte. Wenn Smartphones, Waschmaschinen, Kühlschränke oder andere reparierbare Produkte länger genutzt werden, sinken Kosten, Ressourcenverbrauch und Elektroschrott.
Gewährleistung wird bei Reparatur verlängert
Der wichtigste Punkt für Verbraucher: Wer sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung für eine Reparatur entscheidet, bekommt künftig zwölf Monate zusätzlich. Praktisch bedeutet das: Statt der üblichen zwei Jahre kann die Frist in diesem Fall auf drei Jahre steigen.
Damit wird Reparatur attraktiver. Bisher war ein Austausch oft die bequemere Wahl, weil Verbraucher kein Risiko eingehen wollten. Die verlängerte Frist setzt nun einen klaren Anreiz, ein Produkt instand setzen zu lassen.
Hersteller bekommen eine Reparaturpflicht
Neu ist auch eine Reparaturpflicht außerhalb der Gewährleistung. Hersteller müssen bestimmte Produkte während ihrer üblichen Lebensdauer reparieren, sofern eine Reparatur technisch möglich ist. Die Pflicht wird im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.
Das ist der eigentliche Systemwechsel. Reparatur wird nicht mehr nur als freiwilliger Service behandelt. Hersteller müssen sich stärker darauf einstellen, Ersatzteile, Informationen und Prozesse bereitzuhalten.
Ein Formular soll Preise vergleichbarer machen
Zusätzlich wird ein europäisches Formular für Reparaturinformationen eingeführt. Reparaturbetriebe können es freiwillig nutzen, um Kosten, Dauer und Bedingungen transparenter darzustellen.
Für Verbraucher kann das helfen, Angebote besser zu vergleichen. Gerade bei teureren Geräten entscheidet oft nicht nur der Preis, sondern auch die Frage, ob sich eine Reparatur überhaupt lohnt.
Mehr Förderung ist noch offen
Begleitend fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, weitere Maßnahmen zu prüfen. Dazu zählen eine mögliche Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen und ein Reparaturbonus nach französischem Vorbild.
Das Gesetz schafft damit den rechtlichen Rahmen. Ob Reparieren im Alltag wirklich günstiger und einfacher wird, hängt aber auch davon ab, wie niedrig die Kosten bleiben und wie gut Hersteller und Werkstätten die neuen Regeln umsetzen.
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