IP-Speicherung: Was der neue Gesetzentwurf für deine Privatsphäre bedeutet

Michi Neumann • 22.04.26 - 14:18 Uhr
2 Min. Lesezeit • 0 Kommentare
Die Bundesregierung plant die dreimonatige Speicherung von IP-Adressen zur Strafverfolgung. Erfahre, welche Daten gesichert werden und was das für Nutzer bedeutet.
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Das Justizministerium unternimmt einen neuen Anlauf bei der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Der Kern des Entwurfs ist eine Verpflichtung für Internetanbieter, vergebene IP-Adressen inklusive der Port-Nummern für genau drei Monate zu speichern. Aktuell löschen viele Provider diese Daten bereits nach wenigen Tagen oder gar Stunden, was die Identifizierung von Anschlussinhabern bei Internetkriminalität erschwert. Die Neuregelung soll sicherstellen, dass Ermittler bei Straftaten wie Betrug oder schwereren Delikten eine belastbare Spur zur Verfügung haben.

Fokus auf Identifikation statt Profile

Um den strengen Vorgaben der Verfassungs- und Europagerichte gerecht zu werden, grenzt das Gesetz die Datenerhebung eng ein. Es geht ausdrücklich nur um die Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber. Bewegungsprofile, Standorte oder das konkrete Surfverhalten sind von der pauschalen Speicherung ausgeschlossen. Behörden erhalten zudem keinen direkten Zugriff auf Namen und Adressen. Erst wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, dürfen Ermittler über einen richterlichen Beschluss die Identität hinter der gespeicherten IP-Nummer abfragen.

Einfrieren von Daten auf Verdacht

Ergänzt wird die Speicherpflicht durch die sogenannte Sicherungsanordnung. Dieses Instrument erlaubt es Polizei und Staatsanwaltschaft, bei einem Anfangsverdacht das sofortige „Einfrieren“ von Verkehrsdaten bei den Providern zu veranlassen. Bevor Daten nach Ablauf der Dreimonatsfrist routinemäßig gelöscht werden, stoppt diese Anordnung den Prozess. Das verschafft den Behörden die nötige Zeit, um die juristischen Hürden für eine vollständige Datenerhebung zu nehmen, ohne dass Beweismittel im digitalen Nirgendwo verschwinden.

Lockerung bei Funkzellenabfragen

Neben der IP-Thematik sieht der Entwurf Erleichterungen bei der Funkzellenabfrage vor. Bisher waren die Hürden für diese Maßnahme, bei der alle in einem bestimmten Bereich eingeloggten Mobiltelefone erfasst werden, sehr hoch. Künftig soll dies bereits bei Straftaten von „erheblicher Bedeutung“ möglich sein. Während Befürworter von einer notwendigen Modernisierung der Ermittlungswerkzeuge sprechen, warnen Datenschützer vor einer schleichenden Ausweitung der Überwachung. Das Gesetz muss nun Bundestag und Bundesrat passieren, wo mit intensiven Debatten über die Balance zwischen Sicherheit und digitaler Freiheit zu rechnen ist.

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