Man kennt das aus jedem Krimi: Festnahme, ab zur Erkennungsdienstlichen Behandlung, Fingerabdrücke, Fotos, fertig. Was im Fernsehen Routine ist, war bisher auch in der europäischen Realität oft ein Automatismus. Doch der Europäische Gerichtshof hat dieser Praxis nun einen Riegel vorgeschoben. Das Urteil aus Luxemburg stellt klar, dass Polizeibehörden biometrische Daten nicht einfach auf Vorrat sammeln dürfen, nur weil jemand gerade unter Verdacht steht.
Der Anlass für diese Entscheidung klingt fast schon banal. Ein Mann in Paris wurde 2020 bei einer nicht angemeldeten Demo festgenommen. Er weigerte sich, seine Fingerabdrücke abzugeben und sich fotografieren zu lassen. Obwohl er vom eigentlichen Vorwurf des Aufruhrs später freigesprochen wurde, sollte er 300 Euro Strafe zahlen - allein für das "Nein" zur Datenerfassung. Das ging ihm zu weit, und der EuGH gab ihm recht.
Die Richter betonen, dass biometrische Merkmale wie das Gesichtsbild oder der Fingerabdruck eine besonders sensible Kategorie von Daten darstellen. Sie sind untrennbar mit der Identität verknüpft und können nicht einfach geändert werden wie ein Passwort. Deshalb darf ihre Erfassung laut EuGH kein Standardprozedur sein. Es braucht stattdessen eine "unbedingte Erforderlichkeit". Das bedeutet im Klartext: Die Polizei muss im Einzelfall begründen können, warum genau diese Daten für die spezifische Ermittlung unverzichtbar sind.
Besonders interessant ist die Absage an die pauschale Bestrafung von Verweigerern. Wer sich gegen die Abgabe seiner Daten wehrt, darf nur dann belangt werden, wenn die Forderung der Beamten von vornherein rechtmäßig war. Ist die Datenerhebung unverhältnismäßig, ist auch der Widerstand dagegen kein Vergehen.
Für viele EU-Mitgliedstaaten bedeutet das einen erheblichen Umstellungsaufwand. Die bisherige Logik, dass eine Festnahme automatisch zur biometrischen Vollerfassung führt, lässt sich mit diesem Urteil kaum noch halten. Es ist ein deutliches Signal für den digitalen Grundrechtsschutz: Der Staat darf dich nicht biometrisch katalogisieren, nur weil es praktisch für die Datenbank ist. Es braucht einen echten Grund, der über den bloßen Verdacht hinausgeht.
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