28 Cent mehr für den Rundfunk: Die KEF korrigiert ihre Prognose

Christian Palm • 20.02.2026
2 Min. Lesezeit • 0 Kommentare
Die KEF empfiehlt eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,64 Euro ab 2027. Warum die Prognose niedriger ausfällt als geplant, erfährst du bei hier.
Öffentlich-rechtliche ARD ZDF

Manchmal sind es die kleinen Korrekturen im System, die die meiste Aufmerksamkeit erregen. Die unabhängige Expertenkommission KEF hat ihre Empfehlung für den Rundfunkbeitrag angepasst. Ab 2027 sollen wir 18,64 Euro pro Monat zahlen - das sind exakt 28 Cent mehr als aktuell. Wenn man bedenkt, dass ursprünglich mal eine Steigerung auf 18,94 Euro im Raum stand, wirkt das fast wie ein kleiner Rabatt auf die Inflation.

Der Grund für diese 30-Cent-Differenz zur alten Prognose liegt interessanterweise nicht darin, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio plötzlich massiv gespart hätten. Vielmehr haben die Statistiker festgestellt, dass es schlicht mehr beitragszahlende Haushalte gibt als erwartet. In der Welt der Rundfunkfinanzierung macht schon ein Prozent Abweichung bei der Wohnungsanzahl etwa 20 Cent beim monatlichen Beitrag aus. Mehr Zahler bedeuten also einen etwas geringeren Druck auf den Einzelnen, auch wenn der Gesamtaufwand für die Periode von 2025 bis 2028 auf stattliche 42 Milliarden Euro taxiert wird.

Wer jetzt hofft, dass die Sache damit erledigt ist, kennt die bürokratischen Hürden in Deutschland. Die KEF gibt nur die Richtung vor; entscheiden müssen am Ende die 16 Bundesländer. Dass das kein Selbstläufer ist, haben wir letztes Jahr gesehen, als die geplante Erhöhung für 2025 am Veto einiger Länder scheiterte. Aktuell liegen die Akten deshalb sogar beim Bundesverfassungsgericht, weil die Sender auf die Umsetzung der ursprünglichen Empfehlung pochen.

Sollten sich die Länder bis Ende 2026 auf einen neuen Staatsvertrag einigen, bleibt der Beitrag dieses Jahr erst einmal stabil bei 18,36 Euro. Die 28 Cent Aufschlag kämen dann erst im übernächsten Jahr zum Tragen. Es ist das klassische Tauziehen zwischen dem gesetzlich festgeschriebenen Finanzbedarf für den öffentlichen Auftrag und der politischen Realität in den Landtagen.

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