Meta darf wie geplant ab dem 27. Mai persönliche Daten europäischer Nutzerinnen und Nutzer von Facebook und Instagram für das Training seiner KI-Systeme verwenden. Das Kölner Oberlandesgericht hat eine einstweilige Verfügung der Verbraucherzentrale NRW abgeschmettert - und damit einen ersten juristischen Etappensieg für den US-Konzern ermöglicht. Der Vorwurf: Nutzer würden nicht ausreichend geschützt, sensible Informationen könnten ohne echte Zustimmung verwertet werden. Das Gericht sah das anders. Die Verarbeitung sei wohl rechtmäßig, Nutzer seien informiert worden, ein Widerspruch sei möglich - also: passt schon.
Mit anderen Worten: Wer nicht aktiv widerspricht, dessen Daten wandern in Metas KI-Futtertrog. Und zwar rückwirkend. Alte Bilder, alte Posts, alte Likes - alles, was sich irgendwie in Prompts, Modelle und neuronale Netze pressen lässt, ist willkommen. Dass das ausgerechnet bei einem Unternehmen passiert, dessen Ruf in Sachen Datenschutz irgendwo zwischen Facebook-Cambridge-Analytica und Instagram-Tracking liegt, darf man ruhig ironisch finden.
Das Gericht stützt sich dabei auf die Einschätzung der irischen Datenschutzbehörde, die bekanntlich für Meta in der EU zuständig ist - und traditionell eher zurückhaltend agiert. Auch der Hamburger Datenschützer sieht keine akute Rechtsverletzung bei neuen Daten. Viele andere sehen das anders: Datenschützer, Fanpage-Betreiber, NGOs wie Noyb - sie alle kritisieren das Vorgehen scharf. Aber: Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei Paar Schuhe.
Meta zieht derweil durch. Wer nicht explizit widerspricht, landet im Trainingslager für LLaMA & Co. Die Opt-out-Möglichkeit ist gut versteckt, wie gewohnt, die Verbraucherzentrale zeigt aber, wie es geht. Transparenz sieht anders aus. Doch mit dem Urteil im Rücken schafft Meta nun Fakten, bevor ein Hauptsacheverfahren überhaupt beginnt.
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