Wenn Nutzer heute nach einem Unternehmen suchen, liefert Google nicht mehr nur eine Liste mit blauen Links. Die "AI Overviews" fassen Informationen aus dem Netz direkt auf der Suchergebnisseite zusammen. Das Problem dabei: Generative KI neigt zum Halluzinieren. Sie erfindet Fakten, verknüpft Dinge falsch und dichtet im schlimmsten Fall unseriöse Praktiken an, wo absolut keine sind. Genau das ist zwei Verlagen passiert. Das Landgericht München I hat nun in einem Urteil (Az. 26 O 869/26) klargestellt, dass Firmen oder Gewerbetriebende solchen KI-Falschaussagen nicht schutzlos ausgeliefert sind.
Wenn der Algorithmus Rufmord begeht
In dem verhandelten Fall hatte Googles KI die Kläger mit Betrugsmaschen und Abo-Fallen in Verbindung gebracht. Die Informationen stammten von anderen, tatsächlich dubiosen Firmen, wurden aber von der KI fälschlicherweise auf die Verlage übertragen. Bislang war es extrem schwer, gegen Suchmaschinen vorzugehen. Tech-Konzerne beriefen sich stets darauf, dass sie als reine Vermittler (Hostprovider) nur fremde Inhalte auffindbar machen. Eine proaktive Prüfpflicht für jeden Link würde das System einer Suchmaschine unmöglich machen.
Eigene Aussagen statt reiner Linkvermittlung
Das Münchner Gericht zieht hier nun eine scharfe Grenze zwischen klassischen Suchergebnissen und KI-generierten Antworten. Wenn eine Künstliche Intelligenz verschiedene Quellen auswertet, neu gewichtet und daraus einen eigenständigen Text formuliert, handelt es sich nicht mehr um eine bloße Suchfunktion. Die KI schafft eine neue, in sich geschlossene Aussage.
Da Google diese Algorithmen selbst steuert und das Feature aktiv in der Suche anbietet, muss sich das Unternehmen die generierten Texte vollumfänglich zurechnen lassen. Die Haftungsprivilegien für Suchmaschinenbetreiber greifen bei den AI Overviews schlichtweg nicht. Der Konzern haftet somit als unmittelbarer Störer für den Wahrheitsgehalt der ausgespuckten Texte.
Die Verantwortung bleibt nicht beim Nutzer
Google versuchte vor Gericht mit dem Argument zu punkten, dass Nutzer die generierten Informationen anhand der verlinkten Quellen ohnehin selbst überprüfen müssten. Das Gericht wies diese Argumentation konsequent zurück. Eine KI-Zusammenfassung liest sich wie eine direkte und verifizierte Information des Betreibers. Müsstest Du als Nutzer jede Aussage ohnehin manuell gegenchecken, würde das den Sinn und Zweck einer solchen Zusammenfassung komplett untergraben.
Dein Hebel gegen falsche KI-Ergebnisse
Für Publisher, SEO-Verantwortliche und Unternehmen schafft dieses Urteil eine völlig neue Rechtsgrundlage. Wenn Du feststellst, dass Googles AI Overviews falsche Entitätsverknüpfungen herstellen oder Deiner Marke Rufschädigendes andichten, bist Du nicht mehr auf den Good-Will des Supports angewiesen.
Du kannst juristisch gegen Google vorgehen, Abmahnungen verschicken und Unterlassung fordern. Der Konzern ist nach dem Münchner Urteil gezwungen, die Verbreitung solcher konkreten Falschaussagen aktiv zu stoppen. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Ordnungsgelder. Es reicht künftig also nicht mehr, nur die eigenen Rankings und Backlinks zu überwachen. Du musst aktiv kontrollieren, welches Bild generative KI-Systeme aus den fragmentierten Netzdaten über Dich zeichnen.
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