Netzsperren vor dem Aus: Warum deutsche Jugendschutz-Regeln an der EU scheitern

Michi Neumann • 13.02.2026
2 Min. Lesezeit • 0 Kommentare
Urteil des VG Neustadt: DNS-Sperren gegen Pornhub und YouPorn gekippt. Der Digital Services Act (DSA) der EU verdrängt nationale Alleingänge im Jugendschutz.
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Über Jahre hinweg war es das Lieblingsinstrument der deutschen Medienwächter: Wenn ein Porno-Anbieter im Ausland keine deutsche Altersverifikation einbauen wollte, wurden die hiesigen Internetprovider kurzerhand zu digitalen Türstehern umfunktioniert. Per DNS-Sperre mussten 1&1, Telekom und Co. den Zugang zu Seiten wie Pornhub oder YouPorn blockieren. Doch das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat diesem „nationalen Alleingang“ nun ein jähes Ende gesetzt und die Sperrverfügungen der Medienanstalt Rheinland-Pfalz gekippt.

Der Grund für das Urteil ist kein plötzlicher Sinneswandel in Sachen Jugendschutz, sondern schlicht die neue europäische Rechtslage. Mit dem Digital Services Act (DSA) hat die EU ein vollharmonisiertes Regelwerk geschaffen, das nationale Sonderlocken wie den deutschen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in die Schranken weist. Die Richter stellten klar: Da der DSA bereits umfassende Sorgfaltspflichten zum Schutz Minderjähriger definiert, fehlt den deutschen Behörden schlicht die rechtliche Handhabe, um auf eigene Faust gegen Anbieter im EU-Ausland vorzugehen.

Besonders das Herkunftslandprinzip erweist sich als unüberwindbare Hürde. Da die betroffene Aylo-Gruppe ihren Sitz in Zypern hat, ist primär die dortige Aufsicht - oder eben die EU-Kommission bei sehr großen Plattformen - zuständig. Deutsche Behörden dürfen nicht einfach „Hilfssheriffs“ ernennen, um EU-Recht zu umgehen. Das Urteil markiert eine Kehrtwende, nachdem frühere Eilentscheidungen die Sperren oft noch durchgewinkt hatten. In der Hauptsache zeigt sich nun: In einer digitalen Welt ohne Binnengrenzen sind die Instrumente der Landesmedienanstalten stumpf geworden.

Für die Internetanbieter ist das Urteil ein wichtiger Etappensieg. Sie wehren sich seit langem gegen die Verpflichtung, ineffektive technische Sperren zu errichten, die sich oft mit zwei Klicks im Browser umgehen lassen. Zwar ist das letzte Wort noch nicht gesprochen - das Gericht hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen -, doch das Signal ist unmissverständlich: Wer das Internet regulieren will, muss in Brüssel anklopfen, nicht in Mainz oder Düsseldorf.

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