Eigentlich sollte der Digital Markets Act (DMA) für klare Regeln sorgen: Große Plattformen wie Apple und Meta - von der EU als sogenannte Gatekeeper eingestuft - dürfen ihre Marktmacht nicht länger ungestraft ausspielen. Doch obwohl beide Tech-Giganten weiterhin gegen zentrale Vorgaben verstoßen, will die EU-Kommission vorerst keine weiteren Geldstrafen verhängen. Das bestätigte ein Sprecher gegenüber Euronews.
Die Frist zur Nachbesserung der DMA-Verstöße endet am 26. Juni 2025. Trotzdem signalisiert die EU Zurückhaltung. Statt direkt zu sanktionieren, will man zunächst eine umfassende Analyse durchführen. Übersetzt heißt das: Apple und Meta bekommen nochmal Zeit, obwohl sie bereits wegen anderer Verstöße zur Kasse gebeten wurden.
Zur Erinnerung:
- Im April wurde Apple wegen wettbewerbswidriger App-Store-Praktiken mit 500 Millionen Euro belangt.
- Meta traf es wegen mangelhafter Datenportabilität und unfairer Bedingungen im „Pay or Consent“-Modell mit 200 Millionen Euro.
Beide Konzerne wurden daraufhin aufgefordert, ihre Plattformen DMA-konform umzubauen, unter anderem durch fairen Zugang für Drittanbieter und transparente Schnittstellen.
Die nun angekündigte Schonfrist wirft Fragen auf. Schließlich wurde der DMA als mächtiges Werkzeug gegen Monopolstrukturen gefeiert. Und obwohl erste Verfahren laufen, könnte das zögerliche Vorgehen der EU den Eindruck erwecken, dass man sich lieber auf Dialog als auf Konsequenz verlässt.
Dass Apple und Meta ihre Pflichten nicht vollständig erfüllt haben, ist bekannt - trotzdem winkt erstmal keine neue Strafe. Ob das die Gatekeeper beeindruckt? Fraglich.
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