Die Vorratsdatenspeicherung feiert ein Comeback - zumindest, wenn es nach CDU, CSU und SPD geht. Im neuen Koalitionsvertrag haben sich die Parteien darauf verständigt, IP-Adressen und Portnummern künftig wieder auf Vorrat zu speichern. Natürlich nicht anlasslos, sondern... na ja, doch ziemlich anlasslos.
Besonders ungeduldig zeigt sich BKA-Chef Holger Münch. Er erklärte gegenüber der Frankfurter Rundschau, dass man beim BKA „sehnsüchtig“ auf die neue Regelung warte. IP-Adressen seien häufig der einzige Anhaltspunkt, um ein Gerät einer Straftat zuzuordnen - insbesondere im Kampf gegen Darstellungen von sexuellem Missbrauch an Kindern, wo das BKA jährlich über 200.000 Hinweise erhält. Derzeit ließen sich etwa 40 Prozent der Fälle dank IP-Daten klären, mit zusätzlichem Aufwand weitere 35 Prozent. Künftig soll die Erfolgsquote steigen - natürlich rein im Dienste der Sicherheit.
Datenschutzbedenken? Für Münch kaum der Rede wert. Schließlich würden IP-Adressen nicht gesammelt, sondern nur bei Bedarf bei Providern abgefragt. Kritiker wie die Bundesdatenschutzbeauftragte Louise Specht-Riemenschneider sehen das anders: Auch eine auf drei Monate beschränkte Speicherung könne gegen europäische Rechtsprechung verstoßen. Studien legen zudem nahe, dass mehr als zwei bis drei Wochen Aufbewahrung kaum noch zusätzliche Ermittlungserfolge bringen.
Während frühere Pläne der Vorratsdatenspeicherung reihenweise vor Gericht scheiterten, scheint der neue Ansatz politisch besser verpackt: Kurz, zielgerichtet, angeblich verhältnismäßig. Bürgerrechtsorganisationen wie der CCC oder die Gesellschaft für Freiheitsrechte bleiben trotzdem alarmiert. Sie warnen vor Massenüberwachung und Big-Data-Auswertung - beides durchaus realistische Szenarien, wenn IP- und Telefondaten auf Halde liegen.
Fest steht: Der Streit um die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit geht in die nächste Runde. Und er dürfte diesmal nicht leiser geführt werden.
Kommentare (0)