
OLG Frankfurt: Facebook muss Datenschutz ab Werk garantieren
Das OLG Frankfurt verurteilt Meta: Voreinstellungen auf Facebook müssen standardmäßig den Datenschutz der Nutzer wahren.
Bildquelle: Shutter Speed | unsplash
Meta kassiert erneut eine Klatsche vor Gericht: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Betreiber von Online-Plattformen wie Facebook standardmäßig den Datenschutz der Nutzer wahren müssen. Persönliche Daten dürfen nicht ohne weiteres öffentlich sichtbar sein – es sei denn, die Nutzer stimmen dem ausdrücklich zu.
Meta hatte es Nutzern bislang überlassen, ihre Privatsphäre manuell zu sichern. Ein klarer Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), urteilt das OLG. Ergebnis: 200 Euro Schadensersatz für die Klägerin, die ursprünglich 1000 Euro gefordert hatte. Immerhin ein Fortschritt – das Landgericht Wiesbaden hatte die Klage zuvor komplett abgewiesen.
Die Richter stellten klar, dass schon die bloße Sorge vor einem möglichen Datenmissbrauch psychische Belastungen auslösen kann. Hintergrund ist der große Datenskandal von 2021, bei dem über 533 Millionen Facebook-Profile aus 106 Ländern im Netz landeten. Damals nutzten Angreifer eine Schwachstelle im Kontaktimport-Tool, um Telefonnummern automatisiert mit öffentlich einsehbaren Profilen abzugleichen. Ein klassisches Beispiel für Datenscraping, das laut DSGVO ohne Einwilligung der Betroffenen schlicht illegal ist.
Die irische Datenschutzbehörde DPC brummte Meta dafür bereits eine Strafe von 265 Millionen Euro auf. Das OLG Frankfurt legt jetzt nach: Meta muss Voreinstellungen so gestalten, dass Scraper nicht mehr einfach an persönliche Daten kommen. Nutzer hätten ein vertraglich geschütztes Recht auf gesetzeskonforme Verarbeitung ihrer Daten, so die Richter trocken.
Während Meta weiterhin betont, man nehme Datenschutz ernst, holt die Realität die PR-Sprüche regelmäßig ein. Vielleicht wird es langsam Zeit, Datenschutz nicht nur als Randnotiz im Einstellungsmenü zu behandeln.
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