IP-Adressen auf Vorrat: Die Bundesregierung startet den nächsten Anlauf

Christian Palm • 22.12.2025 · 2 Min. Lesezeit
Die Bundesregierung plant erneut Vorratsdatenspeicherung: IP-Adressen sollen drei Monate gespeichert werden. Was geplant ist - und warum es umstritten bleibt.
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Die Vorratsdatenspeicherung ist zurück. Nicht als Zombie-Debatte, sondern als ziemlich konkreter Gesetzentwurf. Internetanbieter sollen künftig die von ihnen vergebenen IP-Adressen drei Monate lang speichern. Ziel: Ermittlungsbehörden sollen Onlinekriminalität besser verfolgen können. Begründung: Wer Spuren verwischt, soll es schwerer haben. Klingt bekannt? Ist es auch.

Laut Bericht der Bild liegt ein entsprechender Entwurf bereits vor. Eingebracht wurde er von Justizministerin Stefanie Hubig, abgestimmt mit dem Digitalministerium unter Karsten Wildberger und dem Innenministerium von Alexander Dobrindt. Wenn alles nach Plan läuft, könnte im Frühjahr darüber entschieden werden.

Technisch geht es um etwas, das viele Nutzer unterschätzen: IP-Adressen. Sie sind der Absender jeder Internetanfrage, egal ob Website, App oder Cloud-Dienst. Da die meisten Provider dynamische IPs vergeben, ändert sich diese Kennung regelmäßig. Ohne Protokollierung lässt sich später kaum nachvollziehen, welcher Anschluss zu welchem Zeitpunkt hinter einer bestimmten Anfrage steckte. Genau hier setzt der Gesetzentwurf an. Anbieter sollen für drei Monate speichern, welcher Kunde wann welche IP-Adresse genutzt hat.

Aus Sicht der Regierung ist das ein notwendiges Werkzeug, vor allem für Ermittlungen gegen schwere Straftaten wie sexuellen Missbrauch. Täter sollen sich nicht länger hinter technischer Flüchtigkeit verstecken können. Das Justizministerium betont dabei, dass Inhalte der Kommunikation tabu bleiben. Gespeichert würden ausschließlich Zuordnungsdaten, keine Chats, keine besuchten Seiten, keine Nachrichten. Bewegungs- oder Persönlichkeitsprofile seien ausgeschlossen, heißt es.

Datenschützer sehen das naturgemäß anders. Für sie ist die IP-Adresse längst kein harmloses Technikdetail mehr, sondern ein personenbezogenes Datum mit erheblichem Missbrauchspotenzial. Die verpflichtende Speicherung aller Nutzer, unabhängig von Verdacht oder Anlass, kollidiert ihrer Ansicht nach mit Grundrechten und mit Entscheidungen europäischer Gerichte. Genau an dieser Stelle sind frühere Anläufe zur Vorratsdatenspeicherung schon mehrfach gescheitert - national wie auf EU-Ebene.

Neu ist diesmal weniger die Idee als der politische Wille, sie erneut durchzusetzen. Die Bundesregierung setzt darauf, dass eine zeitlich begrenzte, klar eingehegte Speicherung verfassungsfest sein könnte. Kritiker befürchten dagegen einen Dammbruch, bei dem aus drei Monaten schnell mehr wird - technisch wäre es trivial.

Ob das Gesetz wirklich kommt, hängt nicht nur vom Kabinett ab, sondern auch von Gerichten. Die kennen das Thema gut. Und sie haben es bislang selten durchgewunken.

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