Haftung trotz Löschung? EuGH stellt Plattform-Privileg infrage

Christian Palm • 09.01.2026 · 2 Min. Lesezeit
EuGH-Urteil rüttelt am Haftungsprivileg von Online-Plattformen. Warum Datenschutz das Notice-and-Takedown-Prinzip aushebelt.
Gericht Richterhammer Recht

Der Grundsatz war bisher simpel: Plattformen haften nicht für fremde Inhalte, solange sie nach einem Hinweis schnell löschen. „Notice and Takedown“ hieß das Zauberwort, seit über 20 Jahren verankert im EU-Recht. Jetzt bringt der Europäischer Gerichtshof genau dieses Prinzip ins Wackeln - ausgerechnet mit einem Datenschutz-Argument.

Konkret geht es um ein Urteil vom 2. Dezember 2025 (Az. C-492/23). Ausgangspunkt war eine Kleinanzeige auf einem rumänischen Online-Marktplatz. Ein anonymer Nutzer hatte dort Fotos einer Frau, ihre private Telefonnummer und die falsche Behauptung veröffentlicht, sie biete sexuelle Dienstleistungen an. Klassischer Fall von Persönlichkeitsrechtsverletzung, dazu noch personenbezogene Daten mit besonders heiklem Inhalt. Der Betreiber, die Russmedia, reagierte nach Hinweis zügig und löschte den Eintrag innerhalb einer Stunde.

Damit hätte der Fall nach alter Logik erledigt sein müssen. War er aber nicht. Die Betroffene klagte auf Schadenersatz - 7.000 Euro - und bekam Rückenwind vom rumänischen Berufungsgericht in Cluj. Denn hier prallten zwei Rechtswelten aufeinander: das Haftungsprivileg für Plattformen und die strenge Verantwortlichkeit der DSGVO bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Der EuGH stellt nun klar: Wenn Plattformen personenbezogene Daten verarbeiten, können sie sich nicht automatisch hinter dem klassischen Haftungsprivileg verstecken. Auch dann nicht, wenn die Inhalte von Nutzern stammen. Entscheidend sei, ob der Betreiber faktisch Einfluss auf die Datenverarbeitung hat - etwa durch Struktur, Gestaltung oder Monetarisierung der Inhalte. Das klingt juristisch trocken, hat aber praktische Sprengkraft.

Denn plötzlich reicht „schnell löschen“ womöglich nicht mehr aus. Plattformen könnten künftig verpflichtet sein, genauer hinzuschauen, wer was veröffentlicht - und im Zweifel auch, wer dahintersteckt. Paradoxer Nebeneffekt: Um Haftungsrisiken zu minimieren, könnten Anbieter gezwungen sein, mehr Nutzerdaten zu speichern, nicht weniger. Datenschutz durch Datensammlung, sozusagen.

Besonders pikant: Das Urteil steht quer zum Geist des Digital Services Act, der das bewährte Haftungsmodell eigentlich festschreiben wollte. Der EuGH macht deutlich, dass Datenschutzrecht hier nicht automatisch zurücktritt. Für Plattformen bedeutet das vor allem eines: rechtliche Unsicherheit.

Was folgt daraus? Wahrscheinlich kein sofortiger Systemwechsel, aber deutlich mehr Risiko. Gerade kleinere Anbieter, Foren oder Marktplätze müssen neu bewerten, wie sie mit Nutzerdaten, Moderation und Anonymität umgehen. Die goldene Regel „erst reagieren, wenn jemand meckert“ könnte bald nicht mehr reichen.

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