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EU beschließt PSD3/PSR: Die Bank haftet jetzt für Betrug

Einigung zur PSR und PSD3 in der EU. Zahlungsdienstleister haften künftig stärker für Betrug (Impersonation Fraud). Open Banking und NFC-Zugang werden erweitert.

Bildquelle: Christian Lue | unsplash

2 Min. Lesezeit

Die EU-Gesetzgebung liefert. Unterhändler von Parlament und Rat haben sich auf die finale Fassung der Payment Services Regulation (PSR) und der dritten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD3) geeinigt. Das Ziel: Europas Zahlungsverkehr weiter harmonisieren und - was die Nutzer endlich freut - den grassierenden Betrug wirksamer bekämpfen. Betroffen sind alle Akteure, von der klassischen Bank über Postgirodienste bis hin zu technischen Zahlungsdienstleistern.

Der zentrale Dorn im Auge der Branche wird die verschärfte Haftung. Wer als Anbieter künftig keine „geeigneten Mechanismen zur Betrugsprävention“ etabliert hat, haftet für die Verluste des Kunden. Dieses vage Kriterium wird durch konkrete Pflichten unterfüttert, allen voran der obligatorische Abgleich der IBAN mit dem Namen des Empfängers (Confirmation of Payee). Passt die Kombination nicht, ist die Bank gezwungen, die Zahlung abzulehnen. Ein logischer Schritt, den mancherorts schon längst Standard sein sollte, nun aber zur Vorschrift wird.

Besonders reizvoll für den Endverbraucher ist die Regelung zum sogenannten „Impersonation Fraud“. Hierbei gibt sich ein Betrüger als Bankmitarbeiter oder Dienstleister aus, um den Kunden zur Zahlung zu manipulieren. Meldet der Geschädigte diesen Vorfall bei der Polizei und seinem Dienstleister, muss der Anbieter den Schaden erstatten. Das ist eine erhebliche Verschiebung der Verantwortung weg vom oft überforderten Verbraucher hin zum Zahlungsdienstleister - und dürfte die Budgets für Betrugsprävention auf Seiten der Banken schlagartig erhöhen.

Auch Open Banking wird vorangetrieben: Banken müssen Drittanbietern diskriminierungsfreien Zugang zu Kontodaten gewähren, und das lästige Apple-Exklusiv-Dasein der NFC-Schnittstelle auf Mobilgeräten soll ein Ende finden; sie muss zu fairen Bedingungen für alle geöffnet werden. Darüber hinaus gilt: Wer Finanzwerbung auf großen Plattformen schalten will, muss seine Berechtigung nachweisen. Und falls doch mal der Chatbot versagt: Menschlicher Kundensupport muss erreichbar sein. Die Ära der alleinigen Bot-Abfertigung ist damit in der EU offiziell beendet. Transparenz bei Gebühren und die Sicherstellung von Bargeldabhebungen bis 150 Euro im Einzelhandel (ohne Kaufzwang) runden das Paket ab.

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