Ab dem 1. Oktober bekommt die elektronische Patientenakte (ePA) ein echtes Update: Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser sind verpflichtet, aktuelle Behandlungsdaten ihrer Patienten digital einzutragen. Damit wird die ePA endlich mehr als nur eine hübsch designte, aber ziemlich leere Datenhülle. Klingt nach Fortschritt ,doch wie so oft im deutschen Gesundheitswesen steckt der Teufel im Datenschutz.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt, dass die ePA aktuell zu wenig Kontrolle über Zugriffsrechte bietet. Im Klartext: Wer einmal Daten teilt, teilt sie gleich mit allen. Ein Beispiel: Psychotherapie-Infos für den Hausarzt landen automatisch auch beim Zahnarzt. Genau die Art von Transparenz, die niemand will.
Noch heikler wird es bei den Abrechnungsdaten der Krankenkassen. Diese werden künftig für bis zu zehn Jahre rückwirkend in der Akte gespeichert. Klingt harmlos, kann aber schnell Rückschlüsse auf sensible Diagnosen ermöglichen. Der vzbv fordert deshalb, dass diese Daten standardmäßig nur für die Versicherten sichtbar sind. Alles andere sei ein Einfallstor für Missbrauch.
Dass die Richtung grundsätzlich stimmt, bestreitet niemand. Der vzbv-Gesundheitsexperte Lucas Auer bringt es nüchtern auf den Punkt: „Wenn die ePA nun standardmäßig mit Daten gefüllt wird, kann sie endlich ihren Nutzen zeigen. Das gilt aber nur, sofern Arztpraxen und weitere Leistungserbringer ihrer Pflicht auch wirklich nachkommen.“ Übersetzt: Die ePA ist jetzt Pflichtstoff, aber ohne Nachbesserungen beim Datenschutz bleibt sie ein halbfertiges Projekt.
Die Idee der digitalen Akte ist gut und lange überfällig. Aber solange sensible Informationen so großzügig verteilt werden, bleibt ein schales Gefühl. Digitalisierung im Gesundheitswesen darf nicht heißen: Alle wissen alles.
Kommentare (0)