Die EU hat es mal wieder geschafft, Apple auf die Palme zu bringen. Im Streit um den Digital-Markets-Act (DMA) wehrt sich der Konzern nun mit einer Berufung und droht im Gegenzug damit, AirDrop und andere Komfortfunktionen in Europa einfach abzuschalten. Kein Witz.
Konkret verlangt die EU, dass Apple bisher exklusive Features wie AirDrop oder das automatische Pairing von AirPods auch Drittanbietern zur Verfügung stellt. Das sei sonst wettbewerbswidrig. Apple nennt das „einseitig“ und warnt, dass europäische Kunden dadurch womöglich ein schlechteres Produkt bekommen. Übersetzt: Wenn wir gezwungen werden, das zu teilen, nehmen wir's euch lieber ganz weg.
Diese Strategie kennen wir schon von Apple Intelligence. Auch hier bleibt der Funktionsumfang in Europa eingeschränkt - sicher ist sicher, bevor man wieder irgendwas „teilen“ muss. Und iPhone-Mirroring? Gibt's im EU-Raum bisher auch nicht. Die Sorge: Wenn man iPhones spiegeln darf, sollen Androids das auch können.
Tech-Kommentatoren wie John Gruber gehen noch weiter: Hätte es AirDrop nicht schon gegeben, wäre es in der EU vermutlich nie erschienen. Und sollte Apple den Prozess verlieren, könnte man den Schalter einfach umlegen: AirDrop aus, EU-Nutzer schauen in die Röhre. Für Apple-Fans in Europa keine allzu neue Erfahrung: Sie durften sich schon mehrfach mit halbgaren oder verspäteten Features herumschlagen, während der Rest der Welt weiterzappte.
Natürlich ist es leicht, Apple für diesen Trotz zu kritisieren. Aber auch die EU vergaloppiert sich gerne mal mit ihren „Innovationsschutzmaßnahmen“, die am Ende eher nach Feature-Verhinderung klingen. Mal schauen, wie der Fall ausgeht und ob europäische iPhones bald nicht nur weniger KI, sondern auch weniger Features haben.
Kommentare (1)
Heino Wagner
30.06.2025 - 19:09 Uhr